Eine Bezuschussung für einen Treppenlift oder Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes können bei der Krankenkasse beantragt werden. Voraussetzung dafür ist ein anerkannter Pflegegrad durch die Versicherung. Außerdem muss durch den Lift die häusliche Pflege erleichtert oder ermöglicht werden.
Bei passenden Voraussetzungen, können Treppenlifte mit bis zu 4.000 Euro pro pflegebedürftiger Person bezuschusst werden. Pro Haushalt liegt das Limit bei 16.000 Euro.
Alternative Ansprechpartner sind die Berufsgenossenschaft, die Rentenversicherung und das Sozialamt.
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Gebraucht Treppenlift Glossar Übersicht