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Wer übernimmt die Kosten für meinen Treppenlift?

Ein Treppenlift ist kein Hilfsmittel und daher grundsätzlich privat zu finanzieren. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es aber möglich, einen Zuschuss von bis zu 2557,- Euro durch die Pflegekasse zu beantragen. Bei Berufsunfällen stehen die Chancen gut, dass die zuständige Berufsgenossenschaft die Liftkosten erstattet. Eine Vollfinanzierung kann ebenfalls bei Wehrdienstverletzungen gewährleistet sein. Unsere Fachberater helfen Ihnen gern bei der Treppenlift Finanzierung.

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Treppenlift FAQ Übersicht

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