Zuschuss der Krankenkasse für Ihren Treppenlift

Wird der Treppenlift von meiner Krankenkasse finanziert und wie beantrage ich den Zuschuss?

Chancen auf eine Teilfinanzierung des Treppenlift bestehen immer dann, wenn der Beantragende in eine Pflegestufe eingeordnet wird. Entscheidend ist dabei immer, dass zum Zeitpunkt der Zuschussbeantragung eine Pflegestufe beantragt ist. Um einen Zuschuss zu bekommen, senden Sie einen formlosen Antrag für eine „wohnumfeldverbessernde Maßnahme“ an die Pflegekasse und legen diesem Antrag ein Angebot bei. Wichtig ist dabei, dass die Höhe des Zuschusses nicht von der Angebotshöhe abhängt, sondern von der Notwendigkeit, die die Pflegekasse für die Anschaffung eines Treppenlift sieht. Die Grundlage für diese Beurteilung ist ein Vor-Ort Besuch des Medizinischen Dienstes.

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