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25.03.2009

Steuerliche Unterschiede zwischen Treppenlift und Rollstuhl


18:55 Treppenlifte sind keine Hlfsmittel und werden von den Krankenkassen daher auch nur im Zuge von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen bezuschusst. Doch das ist nicht der einzige Nachteil, den alte und behinderte Menschen haben, die auf einen Treppenlift statt auf einen Rollstuhl oder einen Treppensteiger angewiesen sind. Auch das Finanzamt macht hier Unterschiede.

Während Rollstühle oder ähnliches nur mit einer Mehrwersteuer von 7% belastet werden, zahlen Kunden beim Kauf eines Treppenliftes 19% Mehrwertsteuer. Das ist immerhin fast ein Fünftel des Kaufpreises.

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