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16.06.2009

Kein Treppenlift für Wohnungseigentümer


11:39 Trotz Pflegestufe 3 einer Wohnungseigentümerin gab das Amtsgericht Hameln aktuell einer Eigentümergemeinschaft recht. Für die schwerbehinderte Frau darf kein Treppenlift installiert werden, obwohl die blinde und an Alzheimer erkrankte Patientin ohne eben diesen Treppenlift in Ihrer Wohnung gefangen ist.

In der Begründung des Gerichts heißt es, dass Bauwerk und Nutzen nur mit Zustimmung aller Eigentümer verändert werden durften. Einen Anspruch auf den Einbau des Treppenliftes sahen die Richter als nicht gegeben, auch nicht auf Basis des Diskriminierungsverbotes.

Der Anwalt des Rentnerehepaares sah keinen Sinn in einer Berufung und so versuchte sich der Ehemann der Alzheimererkrankten an einer mobilen Treppenraupe. Der Einsatz der Raupe scheiterte jedoch an der panischen Angst der alten Dame.

So scheint der 1995 gekaufte Ruhesitz für die 90jährige Frau zum Gefängnis zu werden. Nur einen kleinen Lichtblick liefert der Behindertenbeirat der Stadt Bad Pyrmont mit seinen Recherchen: Das Amtsgericht Krefeld hatte in einem ähnlichen Fall zugunsten des Treppenlift Einbaus entschieden.

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