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Als Mieter einen Treppenlift einbauen?

Manchmal haben auch andere ein Mitspracherecht, wenn es um Ihre individuellen Bedürfnisse und Ihre Wohnsituation geht. Das gilt im besonderen für Ihren Vermieter mit dem Sie über Ihren Treppenlift sprechen müssen.

Darf ich als Mieter einen Treppenlift einbauen lassen?

Nach §554a BGB muss der Vermieter dem Einbau eines Treppenlift immer dann zustimmen, wenn die Montage notwendig ist, damit Mieter Ihre Wohnung behindertenrecht nutzen können.
Aber wie so oft gibt es viele Gründe, wie zum Beispiel den Denkmalsschutz, aus denen Ihr Vermieter den Treppenlift Einbau verbieten kann. Zuständige Wohnberatungsstellen aber auch das Team von Gebraucht Treppenlifte helfen Ihnen gern, Ihren Vermieter zu überzeugen, der Montage Ihres Treppenlift zuzustimmen. Fragen Sie uns bitte unter:
0800 / 270 77 00

Muss ich als Mieter meinen Treppenlift selbst finanzieren?

Ihren Treppenlift müssen Sie als Mieter grundsätzlich selbst finanzieren. Der Vermieter übernimmt die Treppenlift Kosten nicht. Hilfe bei der Finanzierung können Sie aber von anderer Seite erwarten: Pflegekassen, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften oder das Sozialamt gewähren Ihnen unter Umständen einen Zuschuss zu Ihrem Treppenlift. Gebraucht Treppenlifte berät Sie auch hierzu gern.

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