Im Falle eines Unfalls, etc. müssen Durchgänge eine bestimmte Breite aufweisen um einen Fluchtweg zu gewähren. Die Mindestbreite für den Durchgang berechnet sich aus der maximalen ANzahl aller Personen die im Falle des Falles durch den Durchgang flüchten müssten. Bei einer Anzahl von 5 Personen im Einzugsgebiet liegt der Mindestwert bei 0,875m, bei bis zu 400 Personen sind es 2,40m. Die Höhe muss dabei mindestens 200 cm betragen. Die Angaben dürfen nicht unterschritten werden und auch sonst darf es keine Obstakel geben oder Behinderungen des Fluchtweges. Die Tür muss weit geöffnet werden können.
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