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EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Ein Gesetz, das für die Harmonisierung von Richtlinien zum Thema Sicherheit und Leistungsfähigkeit von Geräten der Europäischen Union gegründet worden ist, wurde über die Jahre völlig neu definiert. Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG trat am 29.Dezember 2009 in Kraft. Sie wird als die neue Maschinenrichtlinie bezeichnet, da sie die vorherige Maschinenrichtlinie 98/37/EG ersetzt. Ähnlich wie bei der alten Maschinenrichtlinie (98/37/EG), hat die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG das Ziel für einen sicheren Betrieb der Maschine zu sorgen. Dabei werden die Fertigung, der Bau und die Produktion und Konstruktion in Betracht gezogen. Unfälle, die durch die Verwendung von Maschinen entstehen, zu verringern. Dazu soll besonders auf die Konstruktion und Produktion der Maschine geachtet werden, denn diese muss einen stärkeren Schutz gewähren können. Laut des Gesetzes können Maschinen erst dann im Europäischen Wirtschaftsraum verwendet werden, wenn die Anforderungen des Gesetzes erfüllt werden. Des Weiteren werden im Gesetz bezüglich des Umgangs, der Definition und der Produktion von Maschinen viele und ernstzunehmende Anforderungen benannt..

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