Die Gewährleistung, welche auch Mängelhaftung oder Mängelbürgschaft genannt wird, steht im deutschen Schuldrecht für das Einstehenmüssen aufgrund einer mangelhaften Leistung.
Der Verkäufer muss beim Abschluss eines Kaufvertrages für ein magelhaftes Produkt Gewähr leisten. Eine solche gibt es auch beim Werkvertrag, falls das produzierte Werk Mängel aufweist. Zudem gibt es noch eigene Gewährleistungsregelungen bei Miet-, Reise-, und Schenkungsverträgen.
Man sollte jedoch beachten, dass sich die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung von der freiwilligen Garantie unterscheidet.
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