Die KfW-Bank bezuschusst im Rahmen des Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455)“ barrierefreie Umbaumaßnahmen mit bis zu 10 % der förderfähigen Investitionskosten, des Weiteren existiert die zinsgünstige Kreditvariante „Altersgerecht Umbauen (159)„. Pro Wohneinheit beträgt die maximale Förderhöhe 5.000 EUR.
Die gute Nachricht: Ab dem 01.01.2017 gibt es wieder Mittel für barrierereduzierende Maßnahmen von der KfW-Bank. Letztes Jahr war eine Antragstellung aufgrund der hohen Nachfrage nicht mehr möglich, da die Kapazitäten aufgebraucht waren. Eine Abfrage zu stellen, lohnt sich: Ein Zuschuss der KfW-Bank kann bis zu 10% der Investitionskosten betragen. Wichtig: Der Antrag auf einen Zuschuss muss vor dem Einbau bei der KfW-Bank eingereicht werden, damit es im Nachhinein keine bösen Überraschungen gibt. Sollten Sie nicht der Wohnungseigentümer sein, muss zudem vorher eine Genehmigung vom Vermieter eingeholt werden.
Es gibt auch andere öffentliche Zuschüsse, die mit dem KfW-Zuschuss kombinierbar sind – allerdings liegt auch hier die Grenze bei 10 % über den Investitionskosten.
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