Der Pflegegrad 1 beschreibt die niedrigste Stufe der insgesamt fünf Pflegegrade. Pflegegrade lösen im Zuge des Pflegestärkungsgesetzes 2 die ehemaligen Pflegestufen ab. Der Pflegegrad 1 ist besonders von Bedeutung für Personen, die zuvor die Voraussetzungen der Pflegestufe 0 nicht erfüllen konnten. Somit ist dieser Pflegegrad komplett neu und wurde am 01.01.2017 erstmals eingeführt. Ein Pflegegrad 1 beschreibt den Pflegebedarf bei geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten. Ob ein Pflegegrad 1 in Frage kommt, wird von dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) eingeschätzt. Dies wird anhand von sechs Modulen beurteilt. Im Allgemeinen dienen die Pflegegrade der Sicherung der Pflegeleistungen, die von den Pflegeversicherungen ausgezahlt werden müssen. Pflegebedürftige, die bisher mit der ehemaligen Pflegestufe 0 eingestuft wurden, werden unmittelbar in den Pflegegrad 2 übertragen.
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