Ist man nicht in der Lage, einen Treppenlift selbständig zu Finanzieren, kann man der Pflegekasse einen Antrag auf Bezuschussung von bis zu 4.000 EUR stellen.
Voraussetzung dafür ist ein selbständiger Antrag der pflegebedürftigen Person und eine nachgewiesene Pflegebedürftigkeit und Pflegestufe. Pflegestufe 0 mit Demenz ist auch berechtigt für einen Zuschuss.
Ein Zuschuss wird nur gewährt, falls andere Leistungsträger die Förderung nicht übernehmen (z.B. die Berufsgenossenschaft).
Es herrscht bei solch einem Zuschuss eine Eigenbeteiligung von 10%, welche jedoch nicht 50% des monatlichen Bruttoeinkommens übersteigen darf.
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