Die Schrittmaßregel ist eine Formel, mit der das Steigungsverhältnis einer Treppe berechnet werden kann. Unter dem Schrittmaß versteht man die Schrittlänge, also den Abstand von Fußhinterkante zu Fußhinterkante. Für einen normalgroßen Erwachsenen liegt dieses Maß ca. zwischen 59 und 65cm. Während des Treppensteigens ist die Schrittlänge um das 2-fache der Höhe verkürzt. So beträgt die horizontale Schrittweite bei einem Anstieg von 10cm nur noch 43cm. Mit diesen Daten lässt sich das optimale Steigungsverhältnis 18/27cm errechnen.
Das Empfinden der bequemen Begehbarkeit einer Treppe ist je nach Alter unterschiedlich. Die Mindest- und Höchstmaße für Treppen werden in Deutschland von der DIN 18065 geregelt.
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