Die schlechte Nachricht vorab: Grundsätzlich müssen die Treppenlift Kosten privat getragen werden. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht, da ein Treppenlift kein Hilfsmittel nach dem Hilfsmittelkatalog darstellt.
Das heißt aber nicht unbedingt, dass Sie mit der Finanzierung des Preis und mit Ihren Treppenlift Kosten allein gelassen werden: Da ein Treppenlift eine Maßnahme der Wohnraumanpassung ist, kann eine Kosten Übernahme bei der Pflegekasse (nach § 40 Abs. 40 SGB XI, Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes) beantragt werden. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen einer Pflegestufe. Der Kosten Zuschuss für einen Treppenlift liegt bei 2557,- Euro.
Wenn Sie eine Übernahme der Treppenlift Kosten beantragen wollen, reichen Sie Ihren Antrag gemeinsam mit dem Preis-Angebot von Gebraucht Treppenlifte bei Ihrer zuständigen Pflegekasse ein.
Bitte beachten Sie, dass die Kosten Übernahme eine Kann-Leistung darstellt und zuweilen etwas Geschick nötig ist, um einen Kosten Zuschuss zu erhalten. Gebraucht Treppenlifte unterstützt Sie gern kostenlos bei der Beantragung des Zuschusses für den Preis Ihres Treppenlift.
Eine individuelle Beratung erhalten Sie unter 0800 / 270 77 00.
Übernimmt die Pflegkasse Ihre Treppenlift Kosten nicht, kommen möglicher Weise noch andere Institutionen als Kostenträger in Frage. Diese Möglichkeiten der Preis-Finanzierung sind von Fall zu Fall sehr individuell. Gebraucht Treppenlifte hilft Ihnen auch gern bei der Suche nach weiteren Finanzierungsmöglichkeiten.
Die Mitmachbox
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