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Träger, die außer der Pflegekasse Hilfe bei der Finanzierung der den Treppenlift Kosten bieten

Die Übernahme der Treppenlift Kosten ist eine Kann-Leistung der Pflegekasse in Höhe von maximal 4000,- Euro pro Person. Reicht Ihnen dieser Zuschuss nicht aus, können andere Träger zur Finanzierung des Treppenlift Preis mit heran gezogen werden.
Die Experten von Gebraucht Treppenlifte helfen Ihnen, eine Finanzierung für Ihre Treppenlift Kosten zu finden und erledigen für Sie die Beantragung des Kosten Zuschuss.

Neugierig?

Dann nehmen Sie sich 5 Minuten Zeit für einen kostenlosen Anruf unter 0800 / 270 77 00. Wir beraten Sie fachkompetent und ganz persönlich.

Welche möglichen Träger beteiligen sich an den Kosten für meinen Treppenlift?

Je nach individueller Situation werden bis zu 100 Prozent des Treppenlift Preis übernommen

Schaffung altersgerechter Wohnsituation: KFW-Zuschuss

Mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“ bietet die KfW-Bank einen Zuschuss zu Ihren Treppenlift Kosten. Dabei werden pro Wohneinheit 10% (maximal 5000,- Euro) der förderfähigen Investitionskosten übernommen. Von diesem Zschuss zum Treppenlift profitieren, Eigentümer von Immobilien aber auch Mieter und Wohnungsgenossenschaften.
Bei der Beantragung berät Sie das Team von Gebraucht Treppenlifte gerne.

Arbeitsunfall oder Berufskrankheit: Berufsgenossenschaft

Ist ein Arbeitsunfall bzw. Wegeunfall Ursache für Ihre Behinderung oder ist diese durch eine berufsbedingte Krankheit entstanden, übernimmt im Bedarfsfall die zuständige Berufsgenossenschaft die Kosten für Ihren Treppenlift. In der Regel werden die Kosten sogar in voller Höhe übernommen.
Bei der Beantragung berät Sie das Team von Gebraucht Treppenlifte gerne.

Fremdverschuldeter Unfall: Haftpflichtversicherung

Wurde Ihr Unfall im privaten Bereich durch einen Dritten verschuldet, sollten Sie die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers informieren. Die Kosten für Ihren Treppenlift werden dann je nach Versicherungsbedingungen ganz oder teilweise übernommen.
Bei der Beantragung berät Sie das Team von Gebraucht Treppenlifte gerne.

Schaffung und Erhaltung des Arbeitsplatzes: Arbeitsagentur oder Integrationsamt

Kann Ihr Arbeitsplatz mit einem Treppenlift gesichert werden (z.B. damit Sie weiterhin Ihren Arbeitsplatz erreichen können, kann nach SGB IX die Bundesagentur für Arbeit für die Kostenübernahme zuständig sein.
Wird ein neuer Arbeitsplatz für einen schwerbehinderten Menschen geschaffen, kann das Integrationsamt einen Zuschuss zu Ihrem Treppenlift leisten.
Bei der Beantragung berät Sie das Team von Gebraucht Treppenlifte gerne.

Kriegs- und Wehrdienstverletzungen: Kriegsopferfürsorge
Letzter Ausweg: Sozialamt

Reichen die genannten Fördermittel zur Anschaffung Ihres Treppenliftes nicht oder wurde die Kostenübernahme abgelehnt, kann das Sozialamt einspringen. Dazu müssen Sie nachweisen, dass Sie nicht in der Lage sind den Treppenlift eigenständig zu finanzieren. Dazu zählt auch der Nachweis darüber, dass Sie nicht kreditwürdig sind. Außerdem sollten Sie bei der Antragstellung beachten, dass nur sehr günstige Treppenlifte, also z.B. gebrauchte Lifte, gefördert werden.
Bei der Beantragung berät Sie das Team von Gebraucht Treppenlifte gerne.

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Welche finanziellen Hilfen kann ich neben Zuschüssen noch erwarten?

Sparen Sie Steuern: Steuererklärung

Als Immobilienbesitzer aber auch als Mieter können Sie die Anschaffung Ihres Treppenliftes steuerlich geltend machen. Geben Sie die Kosten für Ihren Treppenlift einfach in Ihrer Jahressteuer-Erklärung unter dem Punkt „Außergewöhnliche Belastung“ mit an.

Holen Sie sich einen zinsgünstigen Kredit: KfW-Darlehen

Als Immobilienbesitzer, Vermieter oder Mieter können Sie von einem günstigen Kredit profitieren. Im Rahmen des Programms „Altersgerecht umbauen“ können Sie Ihren Treppenlift komplett mit einem Zinsatz ab 0,75% p.a. und mit einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren finanzieren.
Bei der Beantragung berät Sie das Team von Gebraucht Treppenlifte gerne.

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