Die Kann-Leistung der Pflegekassen beinhaltet die anteilige oder gesamte Finanzierung eines notwendigen Treppenlifts. Im Rahmen der altersgerechten Wohnraumanpassung kann ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden, wobei ein Höchstbetrag von 4.000 EUR pro Person bewilligt werden kann. Wohnen also mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, kann sogar ein Zuschuss von bis zu 16.000 EUR gewährt werden. Voraussetzung für die Bezuschussung ist die Einstufung in einen Pflegegrad, beispielsweise durch den den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK). Dabei sind alle Stufen, also von null bis fünf, relevant, um Anspruch auf die Bezuschussung zu haben. Ist der Einbau eines Treppenlifts aufgrund eines Arbeitsunfalls nötig, so ist die Berufsgenossenschaft für die anteilige Finanzierung zuständig. Dient der Einbau des Treppenlifts der Wiedereingliederung in ein Arbeitsverhältnis, greifen die Leistungen der Rentenversicherung.
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Gebraucht Treppenlift Glossar Übersicht