Sogenannte „notwendige Treppen“ sind laut der Baubestimmung DIN 18065 Treppen, die als Teil des Rettungsweges dienen. Um einen sicheren Einbau eines Treppenliftes zu gewährleisten, haben die zuständigen Baubehörden nötige Regelungen aufgestellt. So darf durch den Einbau eines Treppenliftes beispielsweise die Mindestlaufbreite von 100cm nicht unterschritten werden und der Hand- sowie der Treppenlauf dürfen nicht eingeschränkt werden. Außerdem sollte in der Parkposition des Treppenliftes eine Restlaufbreite von 60cm verbleiben.
Zurück zur
Gebraucht Treppenlift Glossar Übersicht