Das Pflegestärkungsgesetz wurde erfunden, um die ungerechte Verteilung des Geldes für physisch und psychisch kranke gerechter zu gestalten. Es gibt drei Pflegestärkungsgesetze. Während man in der Pflegestufe 1 244 EUR erhält, bekommt man in Pflegestufe 2 458 EUR und in Pflegestufe 3 728 EUR. Ein pflegebedürftiger Mensch darf frei entscheiden, wie er mit dem Geld umgeht, bzw. wem er das Geld überlässt. Im Jahr 2015 wurde das Pflegestärkungsgesetz erneuert. Erneuert hat sich, dass vor allem Demenzkranke mehr Leistungen erhalten sowie mehr Mittel für Tages- und Nachtpflege bereit gestellt werden.
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