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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Vertragsabschluß und Lieferumfang

1. Der Vertrag kommt, unbeschadet eines gesetzlichen Widerrufsrechts, mit der Unterschrift des Bestellers auf dem Angebot zustande.
2. Vertragsgegenstand ist der Kauf des im Angebot benannten gebrauchten Treppenlift. Geliefert und montiert werden die Produkte von der Gebraucht Treppenlifte 24 GmbH.

II. Lieferfristen

1. Die Lieferfrist wird individuell mit dem Besteller vereinbart. Der endgültige Liefertermin wird wenigstens eine Woche vor Lieferung abgesprochen.
2. Lieferfristen verlängern sich angemessen durch Umstände, auf die die Gebraucht Treppenlifte 24 GmbH keinen Einfluß hat, wenn solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigung und Montage des Treppenlifts von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei einem Lieferanten eintreten. Beginn und Ende Ereignisses, das die Vertragserfüllung behindert, werden dem Besteller durch die Gebraucht Treppenlifte 24 GmbH unverzüglich mitgeteilt.

III. Kaufpreiszahlung

1. Der Kaufpreis des Treppenliftes ist Pauschalpreis für den Leistungsumfang (nach Punkt I.2.). Ändert sich der Mehrwertsteuersatz nach Ablauf von 4 Monaten seit Vertragsschluß, so ändert sich der Kaufpreis entsprechend.
2. Der gesamte Kaufpreis ist unmittelbar nach Einbau des Treppenlift fällig und per Barzahlung zu entrichten.

IV. Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Gebraucht Treppenlifte 24 GmbH Eigentümer des jeweiligen Treppenliftes.
2. Der Treppenlift wird erst nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages freigeschaltet.

V. Gewährleistung und Haftung

1. Innerhalb der Gewährleistungszeit von 2 Jahren hat der Besteller Anspruch auf Beseitung der auftretenden Sachmängel durch Nacherfüllung. Zur Nacherfüllung kann die Gebraucht Treppenlifte 24 GmbH innerhalb einer angemessenen Frist mehrfach wahlweise vorhandene Mängel beseitigen und/oder Ersatz liefern und von Mangelbeseitigung zur Ersatzlieferung wechseln.
2. Die Nacherfüllungsfrist ist angemessen, wenn sie mindestens 2 Wochen beträgt.
3. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder nicht fristgerecht erfolgt, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
4. Der Besteller trägt die Beweislast dafür, dass der Sachmangel bereits bei Lieferung vorlag, wenn er später als 6 Monate nach Gefahrübergang auftritt.
5. Die Gebraucht Treppenlifte 24 GmbH ist dem Besteller bei Einholung einer etwaig erforderlichen Genehmigungen/Abnahme durch den Sachverständigen behilflich ohne für deren Erteilung zu haften.

VI. Kündigung

1. Wird dem Benutzer nachweislich aus in seiner Person liegenden Gründen die Ingebrauchnahme der Produkte nach Vertragsschluss, kann der Besteller von dem vererblichen Recht zur Vertragskündigung Gebrauch machen. Eine Kündigung wird erst wirksam, wenn der Besteller die von Gebraucht Treppenlifte entsprechend § 649 BGB in Rechnung gestellte Teilvergütung ausgeglichen hat. Diese kann ohne Nachweis pauschaliert werden und beträgt 50% des Kaufpreises. Für individuelle Schienen sind darüber hinaus die vollen Fertigungskosten fällig.
2. Dem Besteller bleibt unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden, Aufwand bzw. eine Wertminderung nicht entstanden bzw. wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

VII. Schlußbestimmungen

1. Auf den Vertrag ist nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Erfüllungsort/Gerichtsstand für alle Ansprüche und Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Bautzen. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt.