Ein Antrag auf Zuschuss für einen Treppenlift wird bei der zuständigen Kranken- bzw. Pflegekasse eingereicht. Es stehen dem qualifizierten Antragssteller pro Maßnahme bis zu 4000 EUR zu.
Als einzelne Maßnahme gilt in diesem Zusammenhang hierbei jede erforderliche Maßnahme zum Zeitpunkt der Antragsakzeptierung. Wenn also in Zukunft, durch die Änderung des Pflegestatus, neue Maßnahmen notwendig sind und werden diese Maßnahmen als Teil der Wohnumfeldverbesserung anerkannt, so stehen pro Maßnahme wieder ein Betrag von bis zu 4000 EUR zur Verfügung.
Wichtig ist es bei der Erstellung des Antrags genau auf die verwendeten Formulierungen zu achten. Zu empfehlen ist es im Antrag gezielt auf die Kriterien einer Wohnumfeld verbessernden Maßnahme Bezug zu nehmen.
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Gebraucht Treppenlift Glossar Übersicht