Die Landesfürsorgestelle hilft Kriegsgeschädigten und Kriegshinterbliebenen gemäß den Vorgaben des Bundesversorgungsgesetzes. Der Begriff Kriegsgeschädigte bezieht sich dabei nicht nur auf Soldaten (meist aus dem 2. Weltkrieg), die gesundheitliche Schäden erlitten haben, sondern auch Zivilperson, die durch Flucht, Vertreibung oder Bombenangriffe zu Schaden gekommen sind.
Die Hilfsleistungen umfassen die Wohnungshilfe, den Lebensunterhalt, die Erholungshilfe, PKW-Beihilfe, Pflege, Behandlung und Sterbe- bzw. Bestattungsgeld bei einem Todesfall.
Zudem bietet die Kriegsopferfürsorge (KOF) zusätzliche Leistungen, die abhängig vom Einkommen sind.
Zurück zur
Gebraucht Treppenlift Glossar Übersicht