Mit dem Begriff Rentenkasse ist in den meisten Fällen die gesetzliche Rentenversicherung gemeint. Er kann jedoch auch für die Gesellschaften der privaten und betrieblichen Rentenversicherung stehen. Die Rentenversicherung ist nicht mit der Pensionskasse vergleichbar, da diese eine Art der betrieblichen Altersvorsorge ist und als ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit fungiert. Ein Großteil der versicherungspflichtigen Arbeitnehmer ist Teil der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese führt außerdem auch noch andere Personen, die einer Versicherungspflicht unterliegen. Für einige Berufgruppen ist eine berufsständische Versicherung zuständig. Es gibt jedoch die Möglichkeit zusätzlich in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen.
Zurück zur
Gebraucht Treppenlift Glossar Übersicht