Ein Treppenlift kann schnell teuer werden, weshalb finanzielle Unterstützung sehr wichtig ist. Nach einem Urteil aus dem Jahre 1997, sind gesetzliche Krankenkassen nicht dazu verpflichtet, die Anschaffung eines Treppenlifts zu bezuschussen.
Ein Treppenlift gilt als private Anschaffung, kann jedoch von der Pflegeversicherung bezuschusst werden. Mit einem Antrag auf „Zuschuss zur Verbesserung des häuslichen Wohnumfelds„, kann ein Treppenlift mit maximal 4000 EUR bezuschusst werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Bedürftige vom medizinischen Pflegedienst in eine anerkannte Pflegestufe eingestuft worden ist.
Andere mögliche Kostenträger sind die Unfallversicherung bei einem Arbeitsunfall, der Haftpflichtversicherung bei Fremdverschulden, dem Versorgungsamt und der Bundesagentur für Arbeit.
Zurück zur
Gebraucht Treppenlift Glossar Übersicht